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Verwertungsgesellschaften und Verbände Bitkom, GWW und VERE erzielen Einigung über USB-Sticks und Speicherkarten.

Veröffentlicht: 31. July 2019

Die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst hatten im Jahr 2012 mit den Verbänden Bitkom, IM, BWL und  dem Verband  zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten e.V. (VERE) Verhandlungen über die angemessene Vergütungshöhe und den Abschluss eines Gesamtvertrages für USB-Sticks und Speicherkarten für die Zeit ab dem 01. Januar 2012 geführt. Diese Verhandlungen sind jeweils im März 2012 gescheitert.

Nach erneuter Aufnahme der Verhandlungen im Jahr 2018 haben die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst nunmehr im Juni 2019 mit dem Verband Bitkom und dem Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. (GWW) inhaltsgleiche Gesamtverträge über die urheberrechtliche Vergütungspflicht für USB-Sticks und Speicherkarten für die Zeit ab dem 01.07.2012 geschlossen.

Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurde im Juli 2019 sodann ein weiterer Gesamtvertrag mit dem Verband VERE abgeschlossen.

Die Gesamtverträge finden Sie im Downloadcenter. Alle Informationen rund um Externe Festplatten finden Sie auf der entsprechenden Produktseite.

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