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Verwertungsgesellschaften und Verband IM erzielen Einigung über Festplatten

Veröffentlicht: 30. September 2020
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Das Oberlandesgericht München hat im Verfahren zwischend er ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst (nachfolgend Verwertungsgesellschaften) und dem Informationskreis Aufnahmemedien (IM) mit Urteil vom 13.02.2020 (Az. 6 Sch 1/18 WG) sowie mit Berichtitigungsbeschluss vom 28.04.2020 den "Gesamtvertrag zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht nach §54 Abs. 1 UrhG von externen Festplatten für die Zeit ab dem 1. Januar 2021" festgesetzt. Die dort festgesetzte Vergütung entspricht den bereits mit dem Bitkom gesamtvertraglich vereinbarten Bergütung.

Die Zusatzvereinbarung vom September 2020 zu disem Urteil des OLG München festgesetzten Gesamtvertrag haben sich die Verwertungsgesellschaften und der IM sodann auf den Abschluss eines Gesamtvertrages verständigt. Die VErwertungsgesellschaften haben daraufhin die zum Bundesgerichtshof eingelegte Revision gegen das Urteil des OLG München zurückgenommen, was dadurch Rechtskraft erlangt hat.

Den Gesamtvertrag finden Sie im Downloadcenter. Alle Informationen rund um Externe Festplatten finden Sie auf der entsprechenden Produktseite.

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