Am 01.12.2015 haben sich die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst mit dem Digitalverband BITKOM erstmals über die Höhe der Vergütungen für Mobiltelefonen und Tablets geeinigt. Die neuen Gesamtverträge regeln die Vervielfältigungen, die auf diesen Geräten zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch erfolgen.
Hinsichtlich der Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof in seiner Padawan-Entscheidung gemachten Vorgaben für die Behandlung von durch Wirtschaftsunternehmen angeschafften Geräten im Bereich der privaten Vervielfältigung, konnte auf der in 2014 bereits für PCs erzielten Einigung aufgebaut werden.
Im Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2018 gelten für Gesamtvertragsmitglieder die folgenden Vergütungssätze für Tablets (inkl. Gesamtvertragsnachlass und jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer):
Privat-Tablets |
Business-Tablets | |||
für 2012 und 2013: | EUR 4,90 | EUR 1,96 | ||
für 2014: | EUR 5,95 | EUR 2,38 | ||
ab 2015: | EUR 7,00 | EUR 2,80 |
Für Mobiltelefone gelten im Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2018 für Gesamtvertragsmitglieder die folgenden Vergütungssätze (inklusive 20% Gesamtvertragsnachlass und jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer).
Verbraucher-Mobiltelefone |
Business-Mobiltelefone | |||
für 2008: | EUR 1,33 | EUR 1,33 | ||
für 2009: | EUR 1,64 | EUR 1,64 | ||
für 2010: | EUR 2,91 | EUR 1,455 | ||
für 2011: | EUR 3,75 | EUR 1,875 | ||
für 2012: | EUR 4,22 | EUR 2,11 | ||
für 2013: | EUR 4,53 | EUR 2,265 | ||
ab 2014: | EUR 5,00 | EUR 2,50 |
Diese Tarife inklusive 20 Prozent Gesamtvertragsnachlass gelten nur für Importeure und Hersteller von Tablets und Mobiltelefonen, die den Gesamtverträgen beigetreten sind.
Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften, Dr. Harald Heker (GEMA), Dr. Robert Staats (VG Wort) und Dr. Urban Pappi (VG Bild-Kunst) erklärten: „Mit den beiden Gesamtverträgen werden auf dem Verhandlungswege jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten beendet. Ohne diese Vereinbarungen müssten die Rechteinhaber auf unabsehbare Zeit weiter auf die ihnen zustehenden Vergütungen für die private Vervielfältigung ihrer Werke warten. Auch wenn wir den Abschluss begrüßen, zeigt die lange Dauer von Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns zur Verbesserung des Systems. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung hier bereits konkrete Vorschläge auf den Weg gebracht hat. Ein wichtiger gesetzgeberischer Baustein ist dabei die vorgesehene Sicherheitsleistung, die die Rechtsinhaber mit anderen Gläubigern gleichstellt und das Ausfallrisiko für geschuldete Vergütungen mindert. Damit würde der Gesetzgeber das seit Jahrzehnten bewährte System der Privatkopie zukunftssicher machen, auf das Rechteinhaber und Nutzer (Verbraucher) auch im digitalen Zeitalter nicht verzichten können.“
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist die älteste (gegründet 1963) und wirtschaftlich bedeutendste Form der Zusammenarbeit der deutschen Verwertungsgesellschaften. Die ZPÜ macht die Vergütungsansprüche nach § 54 UrhG für die private Vervielfältigung gegenüber den Herstellern und Importeuren von Speichermedien und Geräten geltend und verteilt das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter.
Den Gesamtvertrag finden Sie im Downloadcenter. Alle Informationen rund um Externe Festplatten finden Sie auf der entsprechenden Produktseite.
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