Rückerstattungsantrag für Gewerbliche Endabnehmer und Behörden
Antragsformular externe Festplatten
Definition externe Festplatte
Nachfolgend können Sie als Händler einen Rückerstattungsantrag für externe Festplatten stellen, wenn Sie diese Festplatten ab dem 01.07.2018 im Inland bei einem Importeur oder Hersteller zu einem Preis erworben haben, der die Verbrauchervergütung enthält und Sie diese Festplatten an eine Behörde oder an einen gewerblichen Endabnehmer zu einem Preis veräußert haben, der keine Vergütung beinhaltet.
Händler, die die Vertragsprodukte an eine Behörde oder an einen gewerblichen Endabnehmer zu einem Preis veräußern, der die Businessvergütung enthält, Händler, die die Vertragsprodukte von einem anderem Händler bezogen haben sowie Händler, die die Vertragsprodukte an einen anderen Händler veräußern, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Externe Festplatten sind zum Gebrauch mit PCs oder sonstigen Geräten der Datenverarbeitung geeignete, nicht flüchtige, mehrfachbeschreibbare Massenspeicher. Hierunter fallen sowohl rotierende, magnetische Speichermedien als auch diesen funktional vergleichbare sogenannte Solid State Drives (SSDs) oder Hybridspeicher (Kombination aus SSD und magnetischem Speichermedium).
Externe Festplatten sind einzelne oder mehrere, von einem eigenen Gehäuse umschlossene Festplatten,
auf die über mindestens eine externe Schnittstelle (wie z.B. USB, FireWire, eSATA, Thunderbolt, Ethernet) über eine Kabelverbindung oder kabellos (z.B. über WLAN/WiFi/Bluetooth) Daten übertragen werden können, und
auf die mindestens ein PC oder ein sonstiges Gerät der Datenverarbeitung zugreifen kann.