Die ZPÜ bietet ab sofort ein Onlineportal zur Erteilung von Auskünften an. In diesem Portal können Sie nun sowohl Importeurs- und Herstellerauskünfte als auch Händlerauskünfte/-meldungen erteilen.
Das Portal bietet zwei Möglichkeiten, wie Sie uns Ihre Auskunft bzw. Meldung übermitteln können:
Darüber hinaus können Sie auch Testate und Nachweise über das Portal übermitteln.
Die Registrierung im Onlineportal ist nur möglich, falls Sie der ZPÜ als Kunde und Ansprechpartner bereits bekannt sind.
Wenden Sie sich zur Registrierung daher bitte an die ZPÜ unter
In folgendem Leitfaden sind alle relevanten Informationen zur Nutzung des Onlineportals der ZPÜ beschrieben: pdf Leitfaden zur Portalnutzung (822 KB)
Die Formulare, welche Sie zur Auskunftserteilung im Portal nutzen können, sind übersichtlich und für alle Produktobergruppen nutzbar, d.h. Sie müssen keine getrennten Formulare je Produktobergruppe und Marke erstellen und an die ZPÜ übermitteln, sondern können bequem ein Formular für alle Produktobergruppen gemeinsam erstellen und über das Onlineportal einreichen.
Durch die Übermittlung der Formulare im Onlineportal entfällt die Notwendigkeit eines Deckblattes, das den bisherigen Musterformularen voransteht, wodurch keine händische Unterschrift bzw. Firmenstempel etc. mehr benötigt wird. Sie müssen lediglich bei Erteilung der Auskunft im Portal Ihren Namen und Ihre Position angeben und bestätigen, dass Sie zur Auskunftserteilung berechtigt sind.
Zusätzlich erhalten Sie nach Übermittlung der Auskunft, des Testats oder der Nachweise einen Einlieferungsbeleg mit Informationen zu der von Ihnen eingereichten Auskunft/Testat/Nachweis. Dieser Beleg dient Ihnen als direkter Nachweis, dass Sie eine Auskunft/ein Testat/einen Nachweis an die ZPÜ übermittelt haben (vorbehaltlich der inhaltlichen Überprüfung, die erst durch interne weitere Verarbeitung erfolgt).
Sie können außerdem alle über das Portal eingelieferten Auskünfte, Testate und Nachweise auf einen Blick in der „Verlaufshistorie“ einsehen und auch alte Einlieferungsbelege einsehen, sowie erneut herunterladen.
Generell ist die Registrierung im Onlineportal nur möglich, falls Sie der ZPÜ als Kunde und Ansprechpartner*in bereits bekannt sind und entsprechend im System hinterlegt sind. Eine Selbstregistrierung ist also nicht möglich.
Falls Sie Probleme bei der Registrierung haben, wenden Sie sich zur Registrierung daher bitte an die ZPÜ unter
Falls Sie das Onlineportal nutzen möchten, verwenden Sie bitte ausschließlich die beiden Excel-Formulare die im Downloadcenter im Abschnitt „Formular“ – „Formulare für Onlineportal“ zu finden sind. Diese Formulare sind jeweils für alle Produktobergruppen gemeinsam nutzbar.
Bitte verwenden Sie keine sonstigen von der ZPÜ in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten oder von Ihnen selbst erstellten Formulare.
Solange die von der ZPÜ vorgegebenen Spalten in den Tabellenblättern "Import_Herstellung" (für Import- oder Herstellerauskünfte) bzw. "Handel" (für Händlerauskünfte) nicht verändert und mit den entsprechenden Daten befüllt werden, stellt dies für die weitere Verarbeitung kein Problem dar.
D.h. Sie können zusätzliche Spalten oder Tabellenblätter, welche Sie zur internen Aufbereitung der Daten benötigen, hinzufügen.
Lediglich die von der ZPÜ vordefinierten Spalten dürfen nicht umbenannt, gelöscht oder in sonstiger Form abgeändert werden.
Falls Sie eine Nullauskunft abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Bereich "Nullauskunft erfassen". Diese ist sowohl für Hersteller-/Importeursauskünfte, als auch für Händlerauskünfte nutzbar.
Nutzen Sie bitte nicht die Bereiche "Hersteller-/Importeursauskunft erfassen" oder "Händlerauskunft erfassen".
Insbesondere folgende Vorgehensweisen führen nicht zu einer korrekt im Portal erteilten Nullauskunft:
Die Abgabe einer Nullauskunft ist nur dann erforderlich, wenn generell zwar ein Import, eine Herstellung oder ein Bezug/Veräußerung als Händler erfolgt, im entsprechenden Jahr jedoch nicht.
D.h. es ist nicht notwendig generell für alle durch die ZPÜ tarifierten Produktgruppen Nullauskünfte zu erteilen, sondern nur wenn die entsprechenden Produktgruppen generell in Ihrem Produkt-Portfolio sind und lediglich temporär keine Produkte importiert/hergestellt/im Inland bezogen und in Deutschland in den Verkehr gebracht wurden.
Der reduzierte “Business-”Tarif findet nur auf solche Geräte und Speichermedien Anwendung, die als Business-Produkte im Sinne der Gesamtverträge bzw. Tarife gelten.
Als Business-Stückzahlen sollen daher nur solche Geräte und Speichermedien beauskunftet werden, die direkt an gewerbliche Endabnehmer oder Behörden oder im Rahmen eines Projektgeschäfts an solche veräußert oder anderweitig in Verkehr gebracht wurden. Business-Stückzahlen liegen jedoch nicht vor, wenn Sie die Geräte/Speichermedien an gewerbliche Abnehmer wie Händler etc. Veräußern oder anderweitig überlassen, welche diese Geräte/Speichermedien dann wiederum an private Abnehmer veräußern könnten.
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