In den verschiedenen Abschnitten dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den bereits geschlossenen Gesamtverträgen und den auf Grundlage dieser Gesamtverträge aufgestellten und veröffentlichten Tarifen. Insbesondere können Sie sich über die Vergütungssätze der vergütungspflichtigen Leermedien, sowie die spezifischen Regelungen für Gesamtvertragsmitglieder informieren und finden Informationen für Hersteller, Importeure und Händler die bislang keinem Gesamtvertrag beigetreten sind.
Sollten Sie Mitglied eines Verbands sein, mit dem ein entsprechender Gesamtvertrag für Leermedien geschlossen wurden, so können Sie diesem Gesamtvertrag beitreten. Mit dem Beitritt sind verschiedene – unten erläuterte – Rechte & Pflichten verbunden. Ein maßgeblicher Vorteil für Beitrittsunternehmen ist beispielsweise die Gewährung eines Nachlasses auf die Vergütungssätze.
In den verschiedenen Abschnitten dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den bereits geschlossenen Gesamtverträgen und den auf Grundlage dieser Gesamtverträge aufgestellten und veröffentlichten Tarifen. Insbesondere können Sie sich über die Vergütungssätze der vergütungspflichtigen Leermedien, sowie die spezifischen Regelungen für Gesamtvertragsmitglieder informieren und finden Informationen für Hersteller, Importeure und Händler die bislang keinem Gesamtvertrag beigetreten sind.
Sollten Sie Mitglied eines Verbands sein, mit dem ein entsprechender Gesamtvertrag für Leermedien geschlossen wurden, so können Sie diesem Gesamtvertrag beitreten. Mit dem Beitritt sind verschiedene – unten erläuterte – Rechte & Pflichten verbunden. Ein maßgeblicher Vorteil für Beitrittsunternehmen ist beispielsweise die Gewährung eines Nachlasses auf die Vergütungssätze.
Soweit Sie Leermedien nicht importieren oder herstellen, sondern im Inland beziehen, d.h. mit ihnen handeln, geltend Sie als Händler im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Alle zugehörigen Verträge, Tarife und Formulare finden Sie im Download-Center.
Diese sowie die folgenden Zusammenfassungen sollen den Importeuren und Herstellern einen ersten Einstieg in die Regelungen der Gesamtverträge bzw. der hierauf basierenden Tarife geben. Verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der Tarife bzw. der Gesamtverträge selbst.
Gesamtvertrag mit dem IM für die Zeit ab dem 01.01.2009
Die ZPÜ hat im Dezember 2010 mit dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) einen Gesamtvertrag über Vergütungen für Audio-Leerkassetten, VHS-Kassetten, DAT-Kassetten, Minidisks, Audio-CD-R und Audio-CD-RW für die Zeit ab dem 01.01.2009 geschlossen. Der Gesamtvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag besteht bisher ungekündigt.
Gesamtvertrag mit dem BDM für die Zeit ab dem 01.01.2021
Die ZPÜ hat im Mai 2021 mit dem Branchenverband Digitale Medien e.V. (BDM) einen Gesamtvertrag über Vergütungen für Audio-Leerkassetten, VHS-Kassetten, DAT-Kassetten, Minidisks, Audio-CD-R und Audio-CD-RW für die Zeit ab dem 01.01.2021 geschlossen.
Tarif für die Zeit ab 01.01.2008
Auf der Grundlage des oben genannten Gesamtvertrages mit dem IM hat die ZPÜ im Bundesanzeiger vom 03.03.2011 einen Tarif für die Zeit ab dem 01.01.2008 veröffentlicht.
Gesamtvertrag mit dem IM für die Zeit bis 31.12.2008
Die ZPÜ hat im Jahr 1986 mit dem Verband IM einen Gesamtvertrag zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht für die Hersteller und Importeure von Bild- oder Tonträgern geschlossen. In diesem Gesamtvertrag war unter anderem die Vergütungspflicht für Audio-Leerkassetten, VHS-Kassetten, DAT-Kassetten, Minidisks, Audio-CD-R und Audio-CD-RW geregelt. Dieser Gesamtvertrag wurde für die vorgenannten Produkte zum 31.12.2008 beendet.
Gemäß dem aktuellen Tarif gelten für Leermedien ab dem Jahr 2008 die folgenden Vergütungssätze:
Gesamtvertragsmitgliedern wird auf die Vergütungssätze, die im Tarif festgesetzt sind, im Rahmen des aktuellen Gesamtvertrages (für die Zeit seit 2010) ein Gesamtvertragsnachlass von 20% gewährt. Somit ergeben sich für Gesamtvertragsmitglieder die folgenden Vergütungssätze:
Wie oben erläutert, können Importeure und Hersteller, die Mitglied eines Verbandes sind, mit dem ein Gesamtvertrag mit den Verwertungsgesellschaften geschlossen wurde, dem Gesamtvertrag mit dem jeweiligen Verband beitreten.
Die folgende Zusammenfassung soll am Beispiel des Gesamtvertrages mit dem IM für Leermedien ab 2009 einen ersten Einstieg in die Regelungen des Gesamtvertrages geben. Verbindlich ist jedoch ausschließlich der Wortlaut des Gesamtvertrages.
Mitglieder eines Verbands, mit dem die ZPÜ einen Gesamtvertrag für Leermedien abgeschlossen hat (derzeit IM und BDM) können nach den vertraglich bestimmten Modalitäten diesem Gesamtvertrag beitreten. Der Beitritt ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Laufzeit möglich.
Mit dem Beitritt zum Gesamtvertrag sind bestimmte Rechte und Pflichten des beitretenden Unternehmens aber auch der Verwertungsgesellschaften verbunden.
Ein Beitritt wird rückwirkend zum Beginn des laufenden Kalenderhalbjahres (Abrechnungsperiode) wirksam. Tritt ein Importeur aus dem Verband aus, ist hiermit auch ein Austritt aus dem Gesamtvertrag mit der ZPÜ verbunden.
Muster einer Beitritts- und Austrittserklärung befinden sich in der Anlage des jeweiligen Gesamtvertrages.
Bei Fragen zu Auskunfts- und Meldepflichten können Ihnen unsere FAQs weiterhelfen. Sollten die FAQs Ihre Fragen nicht beantworten, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Verband.
Die Mitglieder des Gesamtvertrages sind verpflichtet, der ZPÜ nach dem Ende einer Abrechnungsperiode jeweils zum 15. Februar und 15. August unaufgefordert Auskunft bzw. Meldung (nachfolgend „Auskunft“ genannt) über Art und Stückzahl der im vergangenen Kalenderhalbjahr von ihnen zu vergütenden Vertragsprodukten zu erteilen.
Der Anspruch auf den Gesamtvertragsnachlass entfällt für eine Abrechnungsperiode, wenn für diese bis zum 31. März bzw. 30. September keine Auskunft erteilt wurde.
Die Gesamtvertragsmitglieder haben die Möglichkeit, die Richtigkeit der Auskünfte durch Testat eines von ihnen beauftragten vereidigten Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers bestätigen zu lassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesamtvertrag.
Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungszugang fällig. Â
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Gesamtverträgen.
Sollten Sie Importeur oder Hersteller vergütungspflichtiger Leermedien sein und bisher dem Gesamtvertrag nicht beigetreten sein, so gelten für Sie die gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen.
Der Beitritt zu dem Gesamtvertrag ist für Hersteller und Importeure für das laufende Kalenderhalbjahr sowie für die Zukunft jederzeit möglich. Mitglieder des aktuellen Gesamtvertrages erhalten einen Gesamtvertragsnachlass von 20 %. Den Gesamtvertrag finden Sie im Downloadcenter. Voraussetzung für den Beitritt zu einem Gesamtvertrag ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Verband. Für nähere Informationen hinsichtlich des Gesamtvertrags und hinsichtlich des Beitritts zum Verband bitten wir Sie, sich direkt an den Verband zu wenden.
Sollten Sie sich gegen einen Beitritt zum Gesamtvertrag entscheiden, so finden Sie Informationen zu Ihren Pflichten als Importeur, Hersteller oder Händler im Bereich Kunden&Pflichten.
Sie haben noch Fragen? – Beachten Sie bitte zunächst unsere FAQs. Falls auch diese Ihre Fragen nicht beantworten können, helfen Ihnen unsere KollegInnen unterÂ
Im Downloadcenter finden Sie alle Formulare, Gesamtverträge sowie Tarife.
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