Einführung zu Rückerstattungen

Die seit dem 01.01.2014 geltenden und die darauf abgeschlossenen Gesamtverträge, wie auch für diese Zeit geltenden Tarife, sehen unterschiedlich hohe urheberrechtliche Verbraucher- und Business-Vergütungen vor.

In den Gesamtverträgen ist vereinbart, dass gewerbliche Endabnehmer oder Behörden, die rückerstattungsfähige Produkte erworben haben, die nachweislich die Verbrauchervergütung enthalten, von der ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst (nachfolgend kurz: Verwertungsgesellschaften) die Rückerstattung der Differenz zwischen der Vergütung für Verbraucher-Produkte und der Vergütung für Business-Produkte verlangen und einen entsprechenden Antrag bei der ZPÜ stellen können. Dies gilt auch für Händler, die rückerstattungsfähige Produkte nachweislich an gewerbliche Endabnehmer und Behörden veräußern.

Die Möglichkeit, Rückerstattungen zu beantragen, wird auch über den auf den Gesamtverträgen beruhenden Tarif eingeräumt.

Eine Rückerstattung erfordert einen schriftlich oder elektronisch gestellten Antrag nach dem von der ZPÜ bereitgestellten Muster.

Für folgende Produkte ist derzeit eine Rückerstattung möglich:

  • PCs (nicht: kleine, mobile PCs & Workstations)
  • Mobiltelefone
  • Tablets
  • Brenner
  • Rohlinge
  • Externe Festplatten
  • USB-Sticks und Speicherkarten
  • Unterhaltungselektronik
  • Smartwatches

Untenstehend finden Sie Online-Formulare für folgende Produkte:

  • PCs (nicht: kleine, mobile PCs & Workstations)
  • Mobiltelefone
  • Tablets
  • Externe Festplatten

(Auch die Formulare für bereits registrierte Händler finden Sie am Ende dieser Seite - nach Auswahl des entsprechenden Formulars werden Sie automatisch zum LogIn weitergeleitet).

Für alle weiteren Produkte stehen derzeit lediglich PDF-Formulare zur Verfügung. Diese finden Sie im Downloadcenter.

Voraussetzungen für Rückerstattungen

Für die Produkte, für die eine Rückerstattung beantragt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Produkte müssen den Definitionen der jeweiligen Tarife entsprechen. Die genauen Definitionen finden Sie auf den Produktseiten und im Downloadcenter.
  • Der Endabnehmer des Produktes ist eine Behörde oder ein gewerblicher Endabnehmer.
  • Die Produkte wurden zu einem Preis erworben, der die Vergütung für Verbraucher-Produkte enthielt.
  • Für die Produkte wurde die Vergütung für Verbraucher-Produkte durch den Hersteller oder Importeur an die ZPÜ bezahlt.

 

Die ZPÜ wird auf der Grundlage der Angaben des Antragstellers prüfen, ob für die Produkte die Vergütung für Verbraucher-Produkte tatsächlich durch den Hersteller oder Importeur der Produkte bezahlt worden ist. Verbleiben trotz der von der ZPÜ durchgeführten Prüfung begründete Zweifel, dass die Vergütung für Verbraucher-Produkte bezahlt worden ist, so erfolgt keine Rückerstattung.

Eine Verpflichtung zur Rückerstattung gegenüber Behörden und gewerblichen Endabnehmern besteht ferner nicht, solange der Hersteller oder Importeur der Produkte seiner Verpflichtung zur Benennung der Endabnehmer gemäß des jeweiligen Tarifs für den Monat nicht nachgekommen ist, in dem die Rechnung für die betreffenden Produkte gestellt worden ist.

 

Notwendige Anlagen bei Antragsstellung

  • Rechnung über den Kauf des Produktes welche den Antragssteller eindeutig als Käufer ausweist
  • Die Rechnung muss von einem Verkäufer mit Sitz im Inland ausgestellt werden
  • Die Rechnung muss eindeutig ausweisen, dass es sich um Produkte nach Definition im jeweiligen Tarif handelt und um welche Marke es sich gehandelt hat
  • Lässt die Rechnung nicht eindeutig erkennen, dass Produkte im Sinne der Definition gemäß des jeweiligen Tarifes erworben wurden, so ist dem Antrag ein Produktdatenblatt beizufügen, in dem die technischen Merkmale der Produkte Definition des entsprechenden Tarifes beschrieben sind.
  • Der Antragssteller muss außerdem eine Erklärung über den Verwendungszweck abgeben (der genaue Wortlaut dieser Erklärung ist in den Antragsunterlagen, die von der ZPÜ bereitgestellt werden enthalten und auswählbar)
  • Handelt es sich beim Antragsteller um eine natürliche Person, so ist dem Antrag außerdem eine Kopie des Bescheides über die Erteilung der USt.-ID beizufügen. Ohne Angabe der USt-ID ist eine Rückerstattung nicht möglich. Eine USt-ID wird auf Antrag vom Bundesamt für Steuern zugeteilt (§ 27a UStG).
  • Um die Lieferkette eindeutig nachvollziehen zu können, benötigen wir die Rechnung der Bezugsquelle an den Händler, sofern der Händler nicht selbst auch Importeur oder Hersteller dieses Produktes war.

Rückfragen & Kontakt

Sie haben noch Fragen zur Rückerstattungen und Antragsstellung?  -  Wenden Sie sich bitte an unsere KollegInnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.., diese helfen Ihnen gerne weiter.

Online-Rückerstattungsformulare

Gewerbliche Endabnehmer und Behörden

Bereits registrierte Händler

Als Händler haben Sie die Möglichkeit, sich dauerhaft zu registrieren. Danach können Sie mehrfach Anträge abschicken, ohne dabei Ihre Stammdaten erneut eingeben zu müssen.
Bitte beachten Sie, dass je Produkt und Rechnung ein Antrag auszufüllen ist.

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