Die seit dem 01.01.2014 geltenden und die darauf abgeschlossenen Gesamtverträge, wie auch für diese Zeit geltenden Tarife, sehen unterschiedlich hohe urheberrechtliche Verbraucher- und Business-Vergütungen vor.
In den Gesamtverträgen ist vereinbart, dass gewerbliche Endabnehmer oder Behörden, die rückerstattungsfähige Produkte erworben haben, die nachweislich die Verbrauchervergütung enthalten, von der ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst (nachfolgend kurz: Verwertungsgesellschaften) die Rückerstattung der Differenz zwischen der Vergütung für Verbraucher-Produkte und der Vergütung für Business-Produkte verlangen und einen entsprechenden Antrag bei der ZPÜ stellen können. Dies gilt auch für Händler, die rückerstattungsfähige Produkte nachweislich an gewerbliche Endabnehmer und Behörden veräußern.
Die Möglichkeit, Rückerstattungen zu beantragen, wird auch über den auf den Gesamtverträgen beruhenden Tarif eingeräumt.
Eine Rückerstattung erfordert einen schriftlich oder elektronisch gestellten Antrag nach dem von der ZPÜ bereitgestellten Muster.
Für folgende Produkte ist derzeit eine Rückerstattung möglich:
- PCs (nicht: kleine, mobile PCs & Workstations)
- Mobiltelefone
- Tablets
- Brenner
- Rohlinge
- Externe Festplatten
- USB-Sticks und Speicherkarten
- Unterhaltungselektronik
- Smartwatches
Untenstehend finden Sie Online-Formulare für folgende Produkte:
- PCs (nicht: kleine, mobile PCs & Workstations)
- Mobiltelefone
- Tablets
- Externe Festplatten
(Auch die Formulare für bereits registrierte Händler finden Sie am Ende dieser Seite - nach Auswahl des entsprechenden Formulars werden Sie automatisch zum LogIn weitergeleitet).
Für alle weiteren Produkte stehen derzeit lediglich PDF-Formulare zur Verfügung. Diese finden Sie im Downloadcenter.