Online-Rückerstattungsantrag


Rückerstattungsantrag für Händler

Antragsformular für PCs

Definition PC

Nachfolgend können Sie als Händler einen Rückerstattungsantrag für PCs stellen, für die die ZPÜ die Privat-Vergütung vom Importeur oder Hersteller erhält, die jedoch in einer Behörde oder in einem Gewerbebetrieb zum Einsatz kommen.

Unter einem „PC“ wird ein stationäres (z.B. Desktop-PC, Tower-PC, Mini-PC, Micro-PC) oder tragbares (z.B. Laptop, Notebook, Subnotebook, Netbook) Single-User-System zur elektronischen Datenverarbeitung verstanden.

Eine Rückerstattung kommt nicht in Betracht für mobile PCs, deren Bildschirm über eine sichtbare Diagonale von 12,4 Zoll oder weniger verfügt (sogenannte „Kleine mobile PCs“), da bei diesen PCs nicht nach Verbraucher- oder Business-Vergütung unterschieden wird.

Für alle anderen Produkte, die keine „PCs“ sind, kommt eine Rückerstattung ebenfalls nicht in Betracht. Keine PCs sind insbesondere Geräte, die über einen Bildschirm mit weniger als 8 Zoll verfügen, insbesondere Mobiltelefone, Smartphones, Musik-/Multimedia-Handys und digitale Organizer (PIM/Handheld-Computer/ Palmtop-Computer). Des Weiteren sind keine „PCs“ im Sinne dieser Definition E-Book-Reader, Tablets, digitale Bilderrahmen, Navigationsgeräte, Spielkonsolen, Kinder-Lern-PCs, Homeserver, Network-Attached-Storages (zur Datensicherung), Multimedia-Player, Server und Geräte zur elektronischen Datenverarbeitung mit geschlossener Hard- und Softwarearchitektur z.B. Thin Client Terminals, die als Ein- und Ausgabegeräte dienen, Internet-Terminals, Info-Terminals, POS Systeme, Check-In-Terminals etc.

Die vollständige Definition finden Sie auf der entsprechenden Produkseite. Eine vollständige, verbindliche Definition finden Sie unter Abschnitt 3, Ziffer 1 des PC-Tarifs. Die vollständige, verbindliche Information zum Anwendungsbereich der Rückerstattungen finden Sie unter Abschnitt 4 des PC-Tarifs Ziffer D. III. und D. IV. des PC-Tarifs.