Über Uns


Die ZPÜ

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss von neun deutschen Verwertungsgesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Bei Vervielfältigungen gemäß §53b Abs. 1-2 und 60a-60f UrhG handelt es sich um Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken oder Teilen von Werken aus den Bereichen Musik, Film, Text- oder Bild, die zu privaten Zwecken oder zum sonstigen eigenen Gebrauch erstellt werden – sog. „Privatkopien“.

Gesellschaftsvertrag der ZPÜ

Weitere vertragliche Regelungen:

  • Inkassovertrag mit allen Gesellschaftern der ZPÜ
  • Inkassoverträge und Abtretungsvereinbarungen mit der VG Wort und der VG Bild-Kunst für Ansprüche gem. § 54 ff UrhG für stehenden Text und stehendes Bild

Die ZPÜ ist gemeinsame Empfangsstelle im Sinne des § 54h Abs. 3 UrhG für alle Mitteilungen gemäß § 54b Abs. 3 UrhG (Mitteilungen der Händler vergütungspflichtiger Produkte) und § 54e Abs. 1 UrhG (Mitteilungen der Importeure vergütungspflichtiger Produkte). 

Zu den Geräten und Speichermedien Zu den Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über verschiedene Aspekte der ZPÜ

Gesellschafter der ZPÜ

Sie möchten wissen, welche Gesellschaften die ZPÜ vertritt und weitere Infos zu diesen Gesellschaften bekommen?
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Die Privatkopie

Es interessiert Sie, was genau eine Privatkopie überhaupt ist, welche praktischen Vorteile das System der Privatkopievergütung mit sich bringt und wie sich die Privatkopie im digitalen Umfeld entwickelt hat?
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Rechtlicher Hintergrund

Sie möchten genauer nachlesen, wie die rechtliche Grundlage der Privatkopie und ihrer Vergütung ist?
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Verteilung

Sie möchten herausfinden, wie das Geld, welches die ZPÜ erwirtschaftet, an die Verwertungsgesellschaften weiter verteilt wird?
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News

Sie würden sich gerne über aktuelle Entwicklungen in der ZPÜ informieren?
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FAQs

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