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Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerden gegen Urteile des OLG München über Vergütungspflicht von Clouds zurück

Veröffentlicht: 16. Oktober 2024

Mit Urteil vom 24. März 2022 in Sachen Austro-Mechana ./. Strato AG (C-433/20) hatte der EuGH entschieden, dass Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, die zu privaten Zwecken mit einer „Cloud“ (über das Internet zugängliche Online-Speicherplätze) angefertigt werden, vergütungspflichtige Privatkopien sind.

Da solche Cloud-Kopien in Deutschland bislang nicht vergütet werden, nahm die ZPÜ diese Entscheidung zum Anlass, auf Grundlage der Regelungen in §§ 54 ff. UrhG Auskunfts- und Vergütungsansprüche für Clouds außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Cloud-Anbietern geltend zu machen.

Mit drei Urteilen vom 02. Februar und 01. März 2024 (Az. 38 Sch 60/22 WG e, 38 Sch 59/22 WG e und 38 Sch 58/22 WG e) hat das Oberlandesgericht München die ersten Klagen der ZPÜ abgewiesen, insb. weil es sich bei Clouds nicht um körperliche Geräte oder Speichermedien i.S.d. §§ 54 ff. UrhG, sondern um von den §§ 54 ff. UrhG nicht erfasste Dienstleistungen handle. Da das OLG München die Revisionen nicht zugelassen hatte, hat die ZPÜ Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Die Nichtzulassungsbeschwerden wurden nun vom Bundesgerichtshof (Az. I ZR 23/24, I ZR 22/24 und I ZR 47/24) mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2024 zurückgewiesen, weil die Rechtsachen weder grundsätzliche Bedeutung hätten noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderten.

Die Nichtzulassung der Revisionen kam aus Sicht der ZPÜ vor allem aufgrund der grund- und unionsrechtlichen Vorgaben sowie der grundsätzlichen und hohen Bedeutung der entscheidenden Rechtsfragen für alle Kreativen durchaus überraschend. Die ZPÜ prüft derzeit die Beschlüsse und die Handlungsoptionen, auch mit Blick auf etwaige Verfassungsbeschwerden.

Wir verstehen die aus den Entscheidungen des OLG München und des BGH resultierenden Vergütungslücken als klare Aufforderung an die Politik, zeitnah gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine faire Vergütung für Cloud-Kopien sicherstellen.

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