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Verwertungsgesellschaften und Verband IM erzielen Einigung über USB-Sticks und Speicherkarten

Veröffentlicht: 21. Dezember 2021

Das Oberlandesgericht München (nachfolgend „OLG“ genannt) hat im Verfahren zwischen der ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst (nachfolgend: Verwertungsgesellschaften) und dem Informationskreis Aufnahmemedien (IM) mit Urteil vom 06.02.2020 (Az. 6 Sch 22/18 WG) sowie mit Berichtigungsbeschluss vom 28.04.2020 den „Gesamtvertrag zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht nach § 54 Abs. 1 UrhG von UBS-Sticks und Speicherkarten für die Zeit ab dem 1. Juli 2012“ festgesetzt (nachfolgend „festgesetzter Gesamtvertrag“). Die dort festgesetzte Vergütung entspricht der bereits mit dem Bitkom und GWW gesamtvertraglich vereinbarten Vergütung.

Mit Zusatzvereinbarung vom Dezember 2021 zu diesem mit Urteil des OLG München festgesetzten Gesamtvertrag haben sich die Verwertungsgesellschaften und der IM sodann auf den Abschluss eines Gesamtvertrages verständigt.

Den Gesamtvertrag finden Sie im Downloadcenter. Alle Informationen rund um USB-Sticks und Speicherkarten finden Sie auf der entsprechenden Produktseite.

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