Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss von neun deutschen Verwertungsgesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Gesellschaftszweck der ZPÜ ist die Geltendmachung von Ansprüchen auf Vergütung, Auskunft und Meldung für Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 1 - 2 und 60a - 60f UrhG von Audiowerken und von audiovisuellen Werken gegen Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird.
Informationen für Hersteller, Importeure und Händler von vergütungspflichtigen Produkten
Kunden
Sie sind Hersteller, Importeur oder Händler von vergütungspflichtigen Produkten? Dann finden Sie in hier einen Überblick über Ihre gesetzlichen Melde- bzw. Auskunftspflichten sowie die zugehörige Vergütungspflicht gemäß §§ 54 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG).
In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den Produkten, für die derzeit gültige Tarife und Gesamtverträge bestehen. Im jeweiligen Produktbereich können Sie sich über die Definition der Produkte, deren Vergütungshöhe und sonstige Regelungen (wie z.B. den Umgang mit Business-Produkten) informieren.
Im Downloadcenter finden Sie alle Formulare, Gesamtverträge, Tarife, Rückerstattungsanträge sowie weitere Informationen wie Geschäfts- und Transparenzberichte.